Wir sind Ihre Experten
Häufig gestellte Fragen
Was sollen wir bei nächtlichen Notfällen durch beispielsweise Sturmschäden machen?
In besonderen Notfällen bieten wir Ihnen einen 24 Stunden Service und sind rund um die Uhr erreichbar. Zur Kontaktaufnahme.
Wir haben in Eigeninitiative unsere Sträucher und Bäume zurückgeschnitten und wissen nicht wohin mit dem Grünschnitt.
Neben unseren Leistungen des Baum- und Heckenschnitts bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit an, bei uns jeglichen Grünschnitt zu entsorgen. Gerne stellen wir Ihnen je nach Menge einen Hänger oder Container für die Entsorgung zur Verfügung.
Welche rechtlichen Vorschriften gibt es bei der Baumfällung zu beachten?
Bei der Baumfällung sind viele Gesetze und Vorschriften wie zum Beispiel das Arten- und Naturschutzgesetz zu berücksichtigen. Des Weiteren gibt es kommunal unterschiedliche Baumschutzsatzungen, durch die die Bäume geschützt werden. Für eine genaue Beratung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dürfen wir unsere Hecken auch im Sommer zurückschneiden?
Grundlegend ist jeder Rückschnitt der als Form- oder Pflegeschnitt nicht mehr als über den Jahreszuwachs hinausgeht ganzjährig erlaubt. Ein vollständiger Rückschnitt ist in dem Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September aufgrund des Schutzes von Tier und Pflanzen untersagt.
Weitere Fragen?
Wir sind gerne für Sie da. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.