Leistung
Baumfällung vom Forstbetrieb Rafflenbeul
Fällung, Problemfällung, Seilklettertechnik und Steigerarbeiten – sicher, auch auf engem Raum.
Das gehört dazu
- Freie Fällung im Wald und auf Grundstücken
- Problemfällung an Häusern, Leitungen und Straßen
- Seilklettertechnik, wo kein Fahrzeug hinkommt
- Steigerarbeiten mit Hubarbeitsbühne
- Fällung mit Kranunterstützung (Stück für Stück abgetragen)
- Abtransport, Häckseln oder Verarbeitung zu Brennholz
So läuft es ab
- 1
Besichtigung vor Ort und unverbindliches Angebot
- 2
Klärung von Genehmigung, Baumschutzsatzung und Artenschutz
- 3
Fällung mit passender Technik und Absicherung
- 4
Aufräumen, Abtransport oder Verwertung des Holzes
Fragen zu Baumfällung
Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Das hängt von Ihrer Stadt ab. Viele Kommunen haben eine eigene Baumschutzsatzung, außerdem gelten Natur- und Artenschutzgesetz. Wir prüfen vor jeder Fällung, was für Ihr Grundstück gilt, und beraten Sie dazu.
Wann darf ich einen Baum fällen?
Zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar sind Fällungen grundsätzlich erlaubt. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei Gefahr im Verzug.
Können Sie auch Bäume direkt am Haus fällen?
Ja. Für enge Stellen arbeiten wir mit Seilklettertechnik, Hubsteiger oder Kran und tragen den Baum kontrolliert in Teilen ab.
Baumfällung anfragen
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Im Notfall erreichen Sie uns rund um die Uhr.
